§ 1: Geltungsbereich
(1) Für alle Geschäfte, Verträge und Lieferungen sowie für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Ackermann KG und dem Kunden/Abnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern und soweit die Parteien für den Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart haben. Die Produkte der Ackermann KG sind ausschließlich für den gewerblichen Einsatz bestimmt. Lieferungen an Bildungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen gelten ebenfalls als gewerblicher Einsatz. Die Ackermann KG liefert nicht an Endverbraucher.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt die Ackermann KG, auch bei Kenntnis nicht an, es sei denn, die Ackermann KG hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde/Abnehmer ausdrücklich die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als allgemein maßgeblich an.
(3) Im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbahrungen haben Vorrang vor der Anwendung unserer AGB.
§ 2: Angebot und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote von Ackermann KG sind freibleibend. Ackermann KG behält sich technische oder sonstige änderungen im Rahmen des technischen Fortschritts vor. Kostenvoranschläge von der Ackermann KG sind unverbindlich. Die Ackermann KG übernimmt keine Garantie für die Eignung oder den Verwendungszweck der Lieferung beim Kunden/Abnehmer. An sämtlichen Lösungsvorschlägen, Unterlagen, insbesondere Zeichnungen behält sich die Ackermann KG Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder Dritten weitergegeben noch sonst zugänglich gemacht werden. änderungen an Produkten behalten wir uns im Sinne des technischen Fortschritts vor.
(2) Der Vertragsschluss kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von der Ackermann KG oder durch übersendung bzw. übergabe des Produkts oder der Leistung zustande.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Angebote für 30 Tage.
§ 3: Preise
(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die angebotenen Preise.
(2) Die Preise verstehen sich für sämtliche Produkte, Lieferungen und Leistungen ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer.
§ 4: Lieferung
(1) Zum Lieferumfang der Ware gehören nicht Inbetriebnahme und Montage, es sei denn, es wurde schriftlich anderes vereinbart.
(2) Mit der übergabe an das Transportunternehmen geht auch die Gefahr für Produkte oder Dienstleistung an den Kunden/Abnehmer über. Auf Wunsch schließen wir für den Kunden/Abnehmer auf seine Kosten eine Versicherung ab.
(3) Bei Lieferung von Dienstleistungen sind wir nicht haftbar zu machen für Netzausfälle, übermittlungsschwierigkeiten oder andere technische Beeinflussungen durch Dritte und lehnen eine Haftung für daraus entstehende Schäden ab.
(4) Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung.
(5) Kunden haben alle nötigen Unterlagen für die Einhaltung der Liefertermine bereitzustellen. Erst wenn alle Unterlagen vorhanden sind, beginnt die Lieferfrist. Wir haften nicht bei Verzögerungen, die durch den Kunden/Abnehmer entstanden sind oder für Folgeschäden, die aus dem Verhalten des Kunden/Abnehmer entstehen oder entstanden sind.
(6) Der Kunde/Abnehmer ist bei Lieferterminverzug berechtigt, eine neue angemessene Frist zu setzen, wenn diese nicht eingehalten wird, kann er vom Vertrag zurücktreten.
§ 5: Zahlung
(1) Bei Kunden, die das erste Mal bei Ackermann KG bestellen, behalten wir uns das Recht vor, eine Vorkasse-Rechnung zu stellen. Erst nach Geldeingang werden dann Lieferungen veranlasst.
(2) Die Zahlungen sind Bargeldlos zu tätigen, wir nehmen keine Schecks oder Wechsel und akzeptieren keine Money Transferdienste.
(3) Bei Zahlung binnen 10 Tagen für Produkte werden 2% Skonto gewährt. Rechnungen für Dienstleistungen und Ersatzteile sind sofort netto Zzgl. MwSt. ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungen an die Ackermann KG nach 10 Tagen bis spätestens 30 Tage sind nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu tätigen. Sind die Zahlungen bis dahin nicht erfolgt, ist der Kunde/Abnehmer sofort in Verzug. Weitere Mahnungen von Seiten der Ackermann KG sind nicht nötig, um unsere Interessen zu wahren. Kommt der Kunde/Abnehmer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Weiterhin berechnen wir 40€ Bearbeitungsgebühr und 32€ für das Mahnverfahren, die zusätzlich zur offenen Forderung fällig werden. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Kommt der Kunde/Abnehmer mit fälligen Zahlungen in Verzug oder sind Umstände erkennbar, dass seine Zahlungsbereitschaft gefährdet erscheint, kann die Lieferung von einer Vorauszahlung oder vollständigen Begleichung der Rechnung auf Vorkasse abhängig gemacht werden. In einem solchen Fall können ebenfalls zugesagte Zahlungsziele oder Warenkredite vermindert oder widerrufen werden. Ist der Kunde/Abnehmer in Zahlungsverzug, ist die Ackermann KG berechtigt, weitere Lieferungen/Leistungen sofort einzustellen, ohne dafür haftbar gemacht zu werden.
(4) Bei Geldeingang nach Zahlungsverzug kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis Leistungen/Lieferungen wieder erbracht werden können.
§ 6: Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden/Abnehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Voraussetzung jeder Gewährleistung ist die Verwendung der Liefergegenstände bei normalen oder im Vertrag bezeichneten Betriebsbedingungen, die ordnungsgemäße Wartung und Beachtung unserer Bedienungsanleitungen. Keine Gewährleistung können wir für Geräte und sonstige Komponenten übernehmen, die unter erschwerten Betriebsbelastungen eingesetzt wurden, welche dem Lieferanten im Rahmen der Beauftragung durch den Besteller nicht mitgeteilt wurden.
(2) Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Wege-, Transport- und Personalkosten für Reparaturarbeiten außerhalb unserer Werkstätten tragen wir nicht und werden dem Besteller berechnet. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Kaufsache.
(3) Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Wählt der Kunde/Abnehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde/Abnehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Kaufsache beim Kunden/Abnehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(5) Garantien und Zusicherungen werden nicht abgegeben. Erhält der Besteller z.B. eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mängelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. (6) Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass alle erforderlichen Kriterien für den Geräteeinsatz vor Vertragsabschluß mit dem Lieferanten geklärt worden sind. Bei den angebotenen Geräten handelt es sich um erprobte Geräteserien.
§ 7: Haftungsausschluss
(1) Ausgenommen ist eine Haftung wegen Schäden, die mittel- oder unmittelbar auf Kriegsereignisse, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreiks (im In- und Ausland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkatastrophen ausgewirkt haben.
(2) Ausgenommen von einer Haftung sind Schäden, die durch fahrlässige oder grob fahrlässige unsachgemäße Behandlung oder Montage der Geräte zustande kommen. Hierzu gehören zum Beispiel: Einsatz bei zu hohen oder zu niedrigen Betriebstemperaturen, Betriebsspannungen, Einsatz bei zu hoher Staub- oder Feuchtigkeitsbelastung, Nichteinhaltung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen sowie auch die Nichteinhaltung der ATEX-Bestimmungen in explosionsgefährdeten Bereichen. Ausgenommen von einer Haftung sind auch Schäden, die durch erkennbare äußere Beschädigungen zustande gekommen sind.
(3) Die Haftung erlischt, wenn die gelieferte Ware von fremder Seite demontiert oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung steht. Sie erlischt auch, wenn der Besteller die Empfehlungen und Weisungen des Lieferanten über die Behandlung der gelieferten Ware nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt.
(4) Weiterhin haften wir nicht für Geräteeinstellungen die auf Informationen beruhen, die Fehlerhaft sind oder auf Geräteeinstellungen die durch den Kunden vorgenommen wurden und dann zu falschen Messwerten führen.
(5) Für Fehler im Funknetz und nicht übermittelte Daten sind wir nicht haftbar zu machen. Die Daten gehen nicht verloren und werden bei der nächsten übermittlung neu und vollständig übermittelt.
(6) Wir haften nicht für Kosten oder Schäden, die aus nicht übermittelten Daten herrühren.
§ 8: Gerichtsstand - Erfüllungsort - Lieferbedingungen der Elektroindustrie
(1) Als Gerichtsstand wird unser Geschäftssitz Berlin vereinbart, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden/Abnehmer auch an seinem Wohnsitzgericht rechtlich in Anspruch zu nehmen. Vorstehende Regelung gilt nur für Verträge mit Unternehmern.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Berlin Erfüllungsort.
(3) Ergänzend zu diesen Bedingungen gilt jeweils die letzte gültige Fassung der "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektro-Industrie".
(4) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Kunden/Abnehmer gilt das deutsche Recht, wie es für die Rechtsbeziehung inländischer Vertragspartner Anwendung findet. Das Recht der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
§ 9: Mietgeräte
(1) Mietgeräte sind im sauberen und unbelasteten Zustand zurückzugeben. Sollten Mietgeräte für Messungen in Trinkwasser, in mit Schadstoffen belastetem Wasser eingesetzt werden, berechnen wir für Reinigung und Gehäuseersatz die doppelte Mietgebühr.
(2) Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die wahrend der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten (aktueller Bruttolistenpreis) zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
(3) Die Einstellungen der Geräte und die Datengewinnung erfolgt auf eigene Verantwortung, Für die Korrekte Einstellung der Offline Datenlogger ist der Kunde zuständig. Wir beraten sie oder nehmen die Einstellungen für den Kunden vor.
§ 10: Geräterückgabe
(1) Wir nehmen alle von uns hergestellten Geräte zurück und demontieren diese fachgerecht und kümmern uns um die Entsorgung von Batterien und Elektronik. Bitte schicken sie uns die Geräte im sauberen und unbelasteten Zustand zurück.
§ 11: Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Ackermann KG / 06-2018